Helfen Sie mit aufzubauen!
Mit Spenden
für die Fertigstellung von "Modul 2", dem Versammlungssaal (Seitenwände und Boden)
für den Bau einer Trockentoilette
für den Bau von „Modul 3“ (Gästehaus)
Mit Vorschlägen und aktiver Mitarbeit
Spenden und Steuern
Der VFI-Kongo - Verein zur Förderung der Infrastruktur in der DR Kongo e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden an den VFI Kongo wirken sich daher auf das zu versteuernde Einkommen aus – bis zur Höhe von 20 Prozent Ihrer Einkünfte können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen verringern.
Darüber hinaus gehende Spendenbeträge können Sie auf die nächsten Jahre ohne zeitliche Begrenzung übertragen, natürlich unter Beachtung der jeweiligen Höchstgrenze von 20 Prozent pro Jahr.
Wenn Sie als Unternehmen spenden, können Sie 0,4 Prozent der gesamten Umsätze plus Löhne und Gehälter des entsprechenden Jahres als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Zu Beginn eines Jahres bekommen Sie von uns die Spendenquittung über Ihre Spende im Vorjahr. Bitte lassen Sie uns dazu Ihre Postanschrift zukommen.
Der VFI Kongo ist beim Amtsgericht Duisburg unter VR-Nr. 5098 eingetragen.